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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energebnis GmbH

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Unternehmern (nachfolgend Kunde), soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen daher erst zustande, wenn wir den Auftrag innerhalb von 3 Tagen ab Eingang des Auftrages schriftlich bestätigen.
2.2 Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

3. Liefertermine; Nachfristen; Teillieferungen
3.1 Liefertermine oder -fristen geltend als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
3.2 Bestätigte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem Firmenkonto von Energebnis. Ist unsere Leistung auch von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so beginnt die Frist auch nicht, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
3.3 Unsere Lieferpflicht ruht, solange sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen gleich aus welchem Vertragsverhältnis in Verzug befindet.
3.4 Bei bestätigten Lieferterminen behalten wir uns eine Nachfrist von drei Wochen vor. Je nach Art der geschuldeten Leistung kann eine längere Nachfrist erforderlich sein.
3.5 Wird uns die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen ungewöhnlichen und unverschuldeten Umständen vorübergehend unmöglich oder erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Besteller für die Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gem. Punkt 3.4. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden. Andere außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe
3.6 Vor Ablauf der gem. Nr. 3.5 verlängerten Leistungszeit ist der Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als sechs Wochen andauert;
3.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegen stehen.

4. Preise
4.1 Alle Preise werden am Tage des schriftlichen Angebots/Bestellung - gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich sofern nicht anders vereinbart, netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und schließen zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten, nicht ein.

5. Zahlungsbedingungen
50% Anzahlung innerhalb einer Woche ab Auftragsbestätigung, wobei eine bestätigte Lieferfrist ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzahlung gilt. Die Differenzzahlung erfolgt zu 100% innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. gegen Rechnung.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Sämtliche von uns gelieferte Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
6.3 Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

7. Gewährleistung
7.1 Wir gewährleisten für die Garantiedauer von 24 Monaten ab Übergabe an den Kunden unabhängig von der Anzahl der Betriebsstunden, dass unsere Produkte und Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.
7.2 Offensichtliche Mängel muss der Kunde uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Sonstige Mängel hat der Kunde unverzüglich, das heißt spätestens eine Woche nach ihrer Entdeckung, uns gegenüber schriftlich zu melden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt bzw. gerügt, so gilt die Ware insoweit als genehmigt.
7.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft und gilt sie nicht nach Nr. 8.2 als genehmigt, so steht dem Kunden zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, welche durch Ersatzlieferung erfolgen kann. Ersetzte Waren oder Produktteile gehen in unser Eigentum über. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln.
7.4 Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und nur unter den Einschränkungen der nachfolgenden Nr. 9 zu.
7.5 Sämtliche Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit an der von uns gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch Kunden selbst oder Dritte ausgeführt werden und nicht auszuschließen ist, dass der Mangel hierauf beruht. Ferner leisten wir keine Gewähr für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß über die Garantiedauer von 24 Monaten hinaus
- unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden;
- Betrieb mit falscher Strom-Art oder -spannung sowie Anschluss an …ungeeignete Stromquellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen;
- Feuchtigkeit oder ungeeignete Temperaturen.
7.6 Die Verjährungsfrist für sämtliche Rechte des Kunden wegen eines Mangels beläuft sich auf 24 Monate und beginnt mit Übergabe an den Kunden.

8. Haftung; Aufrechnung
8.1 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir beschränkt. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.2 Die Haftungsbeschränkung in Nr. 9.1 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, und zwar auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
9.1 Wir verpflichten uns, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz geltenden gewerblichen Schutzrechts (einschließlich Urheberrechts) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von uns gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde uns unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und uns alle Regelungen vorbehalten bleiben.
9.2 Sollte aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein, werden wir das Produkt nach eigener Wahl entweder derartig abwandeln oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den vom Kunden entrichteten Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes für gezogene Nutzungen zurückerstatten.
9.3 Darüber hinausgehende Verpflichtungen treffen uns nicht. Wir haften auch nicht für Schutzrechtsverletzungen, die dadurch hervorgerufen werden, dass ein von uns geliefertes Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

10. Schlussbestimmungen; Abtretung; Gerichtsstand; Anwendbares Recht
11.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragen.
10.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb unserer Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart.
10.5 Auf das Vertragsverhältnis mit allen unseren Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, deutsche Gerichtsbarkeit gilt als vereinbart.
10.6. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte.

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