Das Bundesumweltministerium fördert auch 2012 Klimaschutzprojekte in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Nach der novellierten Richtlinie wird die Förderung sogar noch weiter ausgebaut. Anträge einreichen können interessierte Kommunen und kulturelle oder soziale Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft sind, vom 01.Januar 2012 bis 31.März 2012.
Gefördert werden Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, die kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Gegenstand der Förderung ist:Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
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